TSV 2 Protest : Es liegt ein Verstoß gegen § 21 Absatz 4 der BWBV Spielordnung vor. Einsatz einer nicht spielberechtigen Spielerin: Die Spielerin E. Engel hat bereits im ersten Spiel am 16.03.24 um 15Uhr in der zweiten Mannschaft der FT2 gespielt und hat damit vor dem Spiel um 19Uhr mehr als drei Spieltage in einer ranghöheren Mannschaft gespielt.
FT3: Aus Sicht der dritten FT1844 Mannschaft war der Einsatz von Spielerin E. Engel regulär im Sinne der Spielordnung.